Der 30 Liter Weißblecheimer mit doppelter Innenbeschichtung (E4) und UN Gefahrgut-Zulassung ist speziell für den Transport von Gefahrstoffen konzipiert. Deckel und Eimer bestehen aus verzinntem Stahlblech (Weißblech). Der Deckel hat eine Dichtung und wird durch den Spannring auf dem Eimer fixiert. Durch optimales Zusammenspiel der Eimerelemente wird die Umwelt vor dem Gefahrgut und das Gefahrgut vor Umwelteinflüssen geschützt. Der Eimer ist konisch geformt und kann im verschlossenen sowie im unbefüllten Zustand gestapelt werden. Die Stapelsicke (Ausbuchtung am Eimerkörper) sorgt dafür, dass die Eimer nicht ineinander feststecken. Dieser Weißblecheimer ist für chemisch-technische Füllgüter konzipiert und hat keine Lebensmittelzulassung. Der Innenschutzlack E4 besteht aus zwei Schichten. Schicht 1 pigmentierter Grundlack auf Epoxidharzbasis, Schicht 2 farblose Schutzlackierung auf Epoxidharzbasis, zur verbesserten Schutzwirkung zwischen Füllgut und Verpackung.
Bei diesem Eimer ist die Zulassungs-Kennzeichnung in den Deckel geprägt. Die Zulassungs-Kennzeichnung gibt unter anderem Aufschluss über Zulassungsart, RID/ADR (Straße und Schiene), UN (Zulassung für Seeverkehr, schließt Straße und Schiene ein), Verpackungsart z.B. Verpackung aus Stahl mit abnehmbarem Deckel, für welche Verpackungsgruppen das Produkt geeignet ist, maximaler Testdruck, Jahr der Herstellung, Land im dem die Verpackung zugelassen wurde, Zulassungsbehörde z.B. in Deutschland BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin), Zulassungsnummer und Hersteller oder registriertes Hersteller-Kurzzeichen.
Bei gefahrgutgeeigneten Produkten werden verschiedenste unabhängigen Prüfungen durchgeführt, bevor die Zulassung durch entsprechende Behörden erfolgt. Geprüft wird unter anderem folgendes: Fallprüfung, Stapeldruckprüfung, Dichtigkeitsprüfung, hydraulische Innendruckprüfung. Gefahrgutverpackungen werden regelmäßig auf Ihre Zuverlässigkeit geprüft. Ausgelegt sind diese Produkte als Einweggebinde. Nach erfolgter Prüfung stellt das Prüfungsinstitut einen Zulassungsschein für das entsprechende Produkt aus. Zulassungsscheine senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Ob das Füllgut für den Eimer geeignet ist muss immer der Käufer des Eimers z.B. über einen Gefahrgutbeauftragten prüfen lassen. Wir können in diesem Fall nicht beratend tätig werden.
!!! Nicht für Lebensmittel geeignet !!!
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