Blauer 10 Liter Kunststoffkanister aus HDPE vom Hersteller AST. Dieser Kunststoffkanister eignet sich optimal für den Transport und die Lagerung von verschiedensten Medien. Das verwendete Material HD-PE (High-Density Polyethylen) ist gut beständig gegen viele Chemikalien*. Der Kanister ist für Lebensmittel und für Gefahrstoffe gleichermaßen geeignet. Dieses Produkt hat eine UN-Y Zulassung und ist damit für die Verpackungsgruppen II & III ausgelegt.
Der mitgelieferte, schwarze Schraubverschluss hat eine PE-Schaum-Dichtung und einen Abreißring, der auch als Originalitätsverschluss bezeichnet werden kann.
Die spezielle Bauform des Kanisters ist passend für Euro- und CP1-Paletten. Das Produkt hat eine sehr gute Restlos-Entleerbarkeit. Die Kanister sind so konstruiert, dass diese aufeinander stapelbar sind.
Bei diesem Kanister ist die Zulassungs-Kennzeichnung seitlich an den Kanister geprägt. Die Zulassungs-Kennzeichnung gibt unter anderem Aufschluss über:
Beispiel: UN 3H1/Y1.9/200/B/AST-080207
- UN (United-Nations), UN-Zulassung gilt für Seeverkehr und schließt Straße und Schiene ein. Straße=RID und Schiene=ADR
- 3H1 (3= Kanister, H= Kunststoff, 1= mit nicht abnehmbarem Deckel)
- Y1.9 (Y= geeinet für Gefahrgutklasse II, mittlere Gefahr, 1.9= Relative Dichte, für die das Baumuster geprüft wurde)
- 200 (Prüfdruck in kPa)
- B (B= Land in dem die Verpackung geprüft wurde)
- AST (Hersteller oder registriertes Hersteller-Kurzzeichen)
- 080207 (prüfende/zulassende Behörde/Institution, Zulassungsscheinnummer)
Bei gefahrgutgeeigneten Produkten werden verschiedenste unabhängigen Prüfungen durchgeführt, bevor die Zulassung durch entsprechende Behörden erfolgt. Geprüft wird unter anderem folgendes: Fallprüfung, Stapeldruckprüfung, Dichtigkeitsprüfung, hydraulische Innendruckprüfung. Gefahrgutverpackungen werden regelmäßig auf Ihre Zuverlässigkeit geprüft. Ausgelegt sind diese Produkte als Einweggebinde. Nach erfolgter Prüfung stellt das Prüfungsinstitut einen Zulassungsschein für das entsprechende Produkt aus. Zulassungsscheine senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
*Ob das Füllgut für den Kanister geeignet ist, muss immer der Käufer des Produkts z.B. über einen Gefahrgutbeauftragten prüfen lassen. Wir können in diesem Fall nicht beratend tätig werden.